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mixins.searchInfo_searchTermAusbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen

Ausbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können eine berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit im Rahmen einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen.

Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

  • ein Besuch eines Bildungsgangs auf einer berufsbildenden Schule (BBS) (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, höhere Berufsfachschule),
  • eine andere Berufsausbildung

Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Ihre zuständige Stelle:

Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Schloßstr. 2
56068 Koblenz
Postanschrift 20 08 62
56008 Koblenz
+49 261 106-0
+49 261 106-234
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