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mixins.searchInfo_searchTermInobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Bei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 52 - Sozialer Dienst

Referatsleiter: Burkhard Fluck

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
02602 124-456
02602 124-238

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