Straßenschäden/Gehwegschäden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
- Bauleitplanung, Raumordnung
- Hochbau
- Umwelt- und Landschaftsschutz
- Unterhaltung Gewässer Dritter Ordnung
- Wohnbauförderung, Sanierungsmaßnahmen
- Bestattungswesen, Pflege u. Unterhaltung der Friedhöfe
- Straßen- und Wegeunterhaltung, Festsetzung und Erhebung von Erschließeungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Wirtschaftsförderung u. Städtebauförderung, Konversion
- Westerwaldbad