Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVerkaufsoffener Sonntag

Verkaufsoffener Sonntag

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Westerburg - Gewerbeamt

Neumarkt 1
56457 Westerburg
02663 291-231
02663 291-222
Mo - Di
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
08.00 - 12:00 Uhr
Do
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Alle Informationen anzeigen