Umstrukturierungsbeihilfe beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.
Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.
- Registrierung bei der Kreisverwaltung
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
Es fallen keine Gebühren an.
Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.
Einreichung Teil 2: 31.01.
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
- VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1149 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1150 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
- § 3 b Abs. 3 des Weingesetzes (WeinG)
- Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (RebflUmstV RP 2017)
04.12.2020
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Postanschrift
55508 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Verkehrsanbindung
Haltestelle Bahnhof Bad Kreuznach
Adresse
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Verkehrsanbindung
Haltestelle Bahnhof Bad Kreuznach
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Montag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 73 - Landwirtschaft
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