Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
keine
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).
Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
02.09.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Besucheranschrift
56410 Montabaur
Kontakt
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Ansprechpartner
Besucheranschrift
57627 Hachenburg
Telefon
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Position
Zuständig für:
- Westerwaldkreis:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen nach Verlust beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Erlaubnis für den Betrieb von Einzelfahrzeugen beantragen
- Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- E-Plakette erhalten für E-Fahrzeuge aus dem Ausland
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
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- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
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- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
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- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
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- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
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- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
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Verbandsgemeinde Westerburg - KFZ-Zulassungsstelle
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