Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
variiert zwischen den Behörden
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
28.11.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Besucheranschrift
56727 Mayen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Fachbereich
Leitung: Anna Döpgen
Ansprechpartner
Postfach
Adresse
56727 Mayen
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vordereifel:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrrad herrenlos melden
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Parkausweis
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Schwarzarbeit melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Versicherungsvermittler Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.37 / Straßenverkehr
Adresse
56068 Koblenz