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mixins.searchInfo_searchTermKfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - KFZ-Zulassungsstellen Koblenz und Mayen

Wir geben zu beachten, dass die Zulassungsstelle in Mayen andere Kontaktdaten hat.

Telefon: 02651/800-360

Fax: 02651/800-370

E-Mail: kfzzulassungmayen@kvmyk.de

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-779
02651 800-360
0261 14524
02651 800-370

Montag bis Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Montags sowie mittwochs bis freitags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Hier geht es zur Terminvereinbarung: Online-Terminvereinbarung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Dienstags ist die Abwicklung von Anliegen ohne vorherige Terminbuchungen möglich. Für Bürger, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, gilt es zu beachten, dass die Anzahl der Zulassungsvorgänge an diesem Tag limitiert ist.

Zusätzliche Öffnungszeiten an den Dienstleistungsnachmittagen

In den Zulassungsstellen Mayen-Koblenz im Kreishaus und Mayen wird zusätzlich zu den oben genannten Öffnungszeiten jeweils ein Dienstleistungsnachmittag mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten.

Zulassungsstelle Kreishaus:    Mittwoch 15:00 – 17:00 Uhr

Zulassungsstelle Mayen:         Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr

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