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Epidemie

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Epidemie ist die zeitliche und örtliche Häufung einer Krankheit innerhalb einer Bevölkerungsgruppe, wobei es sich dabei im engeren Sinn um Infektionskrankheiten, also von Mensch zu Mensch übertragbare Erkrankungen handelt.

Eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit wird als Pandemie bezeichnet.

Epidemisch auftretende Krankheiten sind viele Tropenkrankheiten wie z.B. das Dengue-Fieber, aber auch Cholera, Grippe oder Typhus können Epidemien auslösen.

Zur Bekämpfung von Epidemien kommen unter anderem Quarantäne und Absonderungsmaßnahmen in Frage. Darüber hinaus können Großveranstaltungen abgesagt werden. Hierüber entscheiden die örtlichen Gesundheitsbehörden in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mayen-Koblenz

Meldebögen für verschiedene Anlässe nach dem Infektionsschutzgesetz finden sich auf der Homepage www.kvmyk.de unter "Bürgerservice", dort "Formulare", dort Buchstabe M: "Meldebogen ..." aufrufen


Hinweis zur Meldung von Impfkomplikationen ans Gesundheitsamt:

Da die Meldung ans Gesundheitsamt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich erfolgen muss, sind in dem Formular zur Meldung von Impfkomplikationen Namen und Adresse vollständig anzugeben, wenn dieses Formular für die Meldung ans Gesundheitsamt verwendet wird. Die Weitermeldung vom Gesundheitsamt ans Paul-Ehrlich-Institut und Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemäß § 11 Abs. 3 IfSG erfolgt dann anonymisiert (nur Initialen).


Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zur Benachrichtigung (Meldung, Übermittlung) verpflichtete Personen wie Ärzte und Gemeinschaftseinrichtungen:

Die Rechtmäßigkeit der Meldungen und Übermittlungen bleibt vom Inkrafttreten der DSGVO unberührt. Die betroffene Person muss aber entsprechend den Vorgaben in Art. 13 DSGVO informiert werden, sofern personenbezogene Daten erstmals bei ihr erhoben werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25.06.2018 unter "Links": "Schreiben BMG IFSG-Vollzug zum Inkrafttreten der DSGVO"


Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste /Sachgebiet "Infektionsschutz, Umweltmedizin"

Brannerberg 6
56727 Mayen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02651 9643-0
02651 9643-100

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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