Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzBeglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.
Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird.
Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.
Amtliche Beglaubigungen:
Amtliche Beglaubigungen können vorgenommen werden von Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Verbandsgemeindeverwaltungen, Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Kreisverwaltungen, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Direktoren und Präsidenten der Gerichte, den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den obersten Landesbehörden, den landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit von allen übrigen Behörden.
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften:
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können neben den Notarinnen und Notaren die Ortbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie Kreisverwaltungen vornehmen.
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Besucheranschrift
56727 Mayen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Fachbereich
Leitung: Anna Döpgen
Ansprechpartner
Postfach
Adresse
56727 Mayen
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vordereifel (Verbandsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Briefwahl beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Namensänderung
- Nebenwohnung anmelden
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis ändern lassen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldungen vornehmen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Speicherung im Chip
- Personalausweis Speicherung von Signaturzertifikaten im Chip
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
- Reisepass Änderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Fund
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz ändern
- Wohnsitz anmelden
- Zweiten Reisepass beantragen
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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 1.11 / Personal
Adresse
56068 Koblenz