Kampfmittel melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzKampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.
Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.
Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.
30.10.2019
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Besucheranschrift
56727 Mayen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Fachbereich
Leitung: Anna Döpgen
Ansprechpartner
Postfach
Adresse
56727 Mayen
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Vordereifel:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrrad herrenlos melden
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Parkausweis
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Schwarzarbeit melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Versicherungsvermittler Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung