Straßenschäden/Gehwegschäden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Fachbereich 4
Leitung: Andreas Pung