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mixins.searchInfo_searchTermAusbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung

Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

Voraussetzung für die Förderung des Besuchs von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hier ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.54 / Hilfe zur Pflege, Soziale Sonderleistungen

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


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