Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermSchülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.  

Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.    

Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen  kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 4.41 / Schulorganisation, Sport, ÖPNV

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung


Alle Informationen anzeigen