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mixins.searchInfo_searchTermEinschulungsuntersuchung teilnehmen

Einschulungsuntersuchung teilnehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mayen-Koblenz

Die Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig sind oder als "Kannkind" vorzeitig angemeldet werden.

Die Einschulungsuntersuchung wird von Arzt/innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.

Ziel dieser Untersuchung ist die Feststellung des Entwicklungsstandes eines Kindes, um mögliche gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen, die einen gelungenen Schulstart erschweren können.                  

Bestehen bei einem Kind schulrelevante Auffälligkeiten oder sind bereits gesundheitliche Besonderheiten bekannt, können Empfehlungen zu Fördermaßnahmen ausgesprochen werden.



Berichte zum Gesundheitszustand der Erstklässler

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste / Sachgebiet "Allgemeine medizinische Dienste"

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 60A
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 914807-0
0261 914807-50

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