Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermKfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - KFZ-Zulassungsstellen Koblenz und Mayen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wir geben zu beachten, dass die Zulassungsstelle in Mayen andere Kontaktdaten hat.

Telefon: 02651/800-360

Fax: 02651/800-370

E-Mail: kfzzulassungmayen@kvmyk.de

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-779
02651 800-360
0261 14524
02651 800-370

Montag bis Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Montags sowie mittwochs bis freitags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Hier geht es zur Terminvereinbarung: Online-Terminvereinbarung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Dienstags ist die Abwicklung von Anliegen ohne vorherige Terminbuchungen möglich. Für Bürger, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, gilt es zu beachten, dass die Anzahl der Zulassungsvorgänge an diesem Tag limitiert ist.

Zusätzliche Öffnungszeiten an den Dienstleistungsnachmittagen

In den Zulassungsstellen Mayen-Koblenz im Kreishaus und Mayen wird zusätzlich zu den oben genannten Öffnungszeiten jeweils ein Dienstleistungsnachmittag mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten.

Zulassungsstelle Kreishaus:    Mittwoch 15:00 – 17:00 Uhr

Zulassungsstelle Mayen:         Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen