Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sonstige Familienangehörige von Deutschen und in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Damit können sie nach Deutschland nachziehen und sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Als sonstige Familienangehörige gelten Angehörige, die nicht
  • Kinder,
  • Eheleute oder
  • eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.34 / Ausländerrecht

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-778
0261 108470

Allgemeine Servicezeiten:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung,

freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung,

mittwochs geschlossen.

Alle Informationen anzeigen