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Personalausweis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet, die den Einsatz im Internet ermöglicht (z.B. Online Beantragung eines Führungszeugnisses,  KBA, usw.)

Wie bisher hat der Personalausweis reine Identitätsfunktion.

Die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, die Leistung der Unterschrift ist vom 6. bis 10. Lebensjahr möglich, aber keine Pflicht. Ab dem 10. Lebensjahr muss die Unterschrift jedoch geleistet werden. Die Anwesenheit des Kindes ist Pflicht.

Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de sowie www.bundesdruckerei.de.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201

Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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