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Personalausweis beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet, die den Einsatz im Internet ermöglicht (z.B. Online Beantragung eines Führungszeugnisses,  KBA, usw.)

Wie bisher hat der Personalausweis reine Identitätsfunktion.

Die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, die Leistung der Unterschrift ist vom 6. bis 10. Lebensjahr möglich, aber keine Pflicht. Ab dem 10. Lebensjahr muss die Unterschrift jedoch geleistet werden. Die Anwesenheit des Kindes ist Pflicht.

Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de sowie www.bundesdruckerei.de.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201

Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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