Wohnsitz anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Personalausweis und Reisepass / Kinderreisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vollmacht(en) bei Anmeldung weiterer Familienangehöriger
- evtl. Fahrzeugpapiere (nur bei Umzug innerhalb des Westerwaldkreises, siehe auch Adressänderung Fahrzeugschein)
Es fallen keine Gebühren an.
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
08.09.2022
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Besucheranschrift
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
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Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
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Zuständig für:
- Bad Marienberg (Westerwald):
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung anmelden
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
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