Wohnsitz Abmeldung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Für die ersatzlose Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
- Personalausweis
- Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (auch bei Abmeldung einer Nebenwohnung und Wegzug ins Ausland)
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Die Meldefrist beträgt auch hier zwei Wochen, allerdings kann eine Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug ins Ausland erfolgen.
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Die Abmeldung müssen Sie persönlich vornehmen. In Ausnahmefällen kann die Abmeldung mit einem Meldeschein (erhältlich im Bürgerbüro) schriftlich erfolgen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
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Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
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