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mixins.searchInfo_searchTermGefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Pit Bull Terrier.

Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
06373 504-0
06373 504-22100
Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

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