Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Sachkundenachweis
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
19.12.2019
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66907 Glan-Münchweiler
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Bemerkung:
Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Ansprechpartner
Besucheranschrift
66907 Glan-Münchweiler
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Oberes Glantal:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Kampfmittel melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Reisegewerbekarte beantragen
- Schulverweigerung
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Formulare
Antrag - Gefährlicher Hund (DIN A4)