Verkaufsoffener Sonntag
Quelle: BUS Rheinland-PfalzZur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden (Ordnungsämter) der verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Es ist ein Antrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wer der Veranstalter ist, z. B. Werbegemeinschaft der Stadt XY, wann der verkaufsoffene Sonntag sein soll und in welchem Bezirk er stattfinden soll.
Es fallen keine Gebühren an.
Da ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist, sollte der Antrag ca. sechs Wochen vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag bei der Behörde eingehen.
Es ist erforderlich, dass die Gemeinden als Verordnungsgeber vor einer Entscheidung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages eine ausreichende Abwägung zwischen dem Regelungsbedürfnis für die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages und dem Schutzgut des Sonntages vornehmen. Diese Abwägungsentscheidung ist als Begründung dem Entwurf der RVO bei der Anhörung der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen und anderer relevanter Institutionen beizufügen.
Zu beachten ist, dass aus Gründen des Feiertagsschutzes keine Feiertage freigegeben werden können. Das Ladenöffnungsgesetz bestimmt ferner, dass am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, keine Offenhaltung von Verkaufsstellen zugelassen werden darf.
Die Freigabe des 1. Adventsonntages im November ist möglich. Es dürfen keine „aufeinanderfolgenden“ Sonntage freigegeben werden. Die jeweilige Freigabe ist gemeindebezogen zu sehen.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66907 Glan-Münchweiler
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Öffnungszeiten
Bemerkung:
Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Ansprechpartner
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Position
Raum
Zuständig für:
- Oberes Glantal:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Kampfmittel melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Schulverweigerung
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.2 Bügerbüro Glan-Münchweiler
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66907 Glan-Münchweiler
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Telefon
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Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Bemerkung:
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1 Bügerbüro Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.3 Bürgerbüro Waldmohr
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66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66914 Waldmohr