Straßenschäden/Gehwegschäden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kusel
Zuständig sind bei
- Ortsstraßen: Verbandsgemeindeverwaltung für Ortsgemeinde
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
- Kreisstraßen / Landes- und Bundesstraßen: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern