Reisepass beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDer deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlDie Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlDie Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 32,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr: 22,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: 31,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlZuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.htmlGebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Geltungsdauer: 6 JahreFür Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JahreFür Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer: 2 WochenDie Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
25.06.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.3 Bürgerbüro Waldmohr
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66914 Waldmohr
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Besucheranschrift
66914 Waldmohr
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Telefon
Fax
Webseite
Position
Zuständig für:
- Oberes Glantal (Verbandsgemeinde):
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Nebenwohnung anmelden
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis ändern lassen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldungen vornehmen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Speicherung im Chip
- Personalausweis Speicherung von Signaturzertifikaten im Chip
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
- Reisepass Änderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Fund
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz ändern
- Wohnsitz anmelden
- Zweiten Reisepass beantragen
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66914 Waldmohr
Telefon
Fax
Webseite
Position
Zuständig für:
- Oberes Glantal (Verbandsgemeinde):
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Nebenwohnung anmelden
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis ändern lassen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldungen vornehmen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Speicherung im Chip
- Personalausweis Speicherung von Signaturzertifikaten im Chip
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
- Reisepass Änderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Fund
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz ändern
- Wohnsitz anmelden
- Zweiten Reisepass beantragen
Formulare
Vollmacht (PDF)
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.2 Bügerbüro Glan-Münchweiler
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66907 Glan-Münchweiler
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1 Bügerbüro Schönenberg-Kübelberg
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAdressdaten
Besucheranschrift
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66901 Schönenberg-Kübelberg