Gewerbe anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig, optional für Mitgliedsbetriebe der IHK/HWK die jeweils zuständige Kammer.
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
03.04.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66914 Waldmohr
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Adresse
66901 Schönenberg-Kübelberg
Besucheranschrift
66914 Waldmohr
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Position
Zuständig für:
- Oberes Glantal:
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Ausweispflicht befreien
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Meldungen zum Personalausweis vornehmen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Speicherung im Chip
- Personalausweis Speicherung von Signaturzertifikaten im Chip
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Fund
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass mit 48-Seiten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Reisepass Änderung
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
- Zweitpass beantragen
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- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
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- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
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- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
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Formulare
Gewerbe - Anmeldung (DIN A4)
Gewerbeanmeldung - Beiblatt
Gewerbeanmeldung - Hinweisblatt jur. Person
Gewerbeanmeldung
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Adresse
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Besucheranschrift
66907 Glan-Münchweiler
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