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Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
06373 504-0
06373 504-22100
Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

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