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Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Die Abmeldepflicht der Hauptwohnung im Zuge eines Umzuges ist seit dem 01.06.2004 entfallen.
Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland sowie bei Auszug aus einer Nebenwohnung erforderlich.

Ihre Abmeldung haben Sie persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder Ihrer Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

Pariser Str. 110
55268 Nieder-Olm
06136 69-0
06136 691611994

Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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