Internationalen Führerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
15.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gehört zum Landkreis Mainz-Bingen und umfasst die Stadt Nieder-Olm sowie die Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim in Rheinhessen, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim.
Besucheranschrift
55268 Nieder-Olm
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Bemerkung:
3 Minuten Fußweg vom Bahnhof
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Webseite
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen
00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55411 Bingen am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Führerscheinstelle Bingen
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
00.00.KVMZ.05.52.01.04 Führerscheinstelle Oppenheim
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55276 Oppenheim
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Führerscheinstelle Oppenheim
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online