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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gehört zum Landkreis Mainz-Bingen und umfasst die Stadt Nieder-Olm sowie die Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim in Rheinhessen, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim.

Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06136 69-0
06136 69-1611994

Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

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