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mixins.searchInfo_searchTermDie Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Bemerkung:
3 Minuten Fußweg vom Bahnhof
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Mutter- und Kindparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
0613 27870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
0613 27871122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-Bingen onlineBemerkung:
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen

Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 14:00-15:30 Uhr

Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

Freitag 09:00-12:00 Uhr

Hinweis:

Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

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