Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzHaben Sie Waffen und/oder Munition geerbt, müssen Sie die Inbesitznahme der Waffen unverzüglich gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Außerdem müssen Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie das Erbe angenommen haben oder die Frist abgelaufen ist, innerhalb der Sie das Erbe hätten ausschlagen können, die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragen.
Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK), können Sie, sofern Sie ein Bedürfnis auch für die geerbten Waffen nachweisen können (z.B. als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder Waffenhändler oder als Bewachungsunternehmer), die Erbwaffen darin eintragen lassen.
Können Sie kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Waffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Sie müssen die Waffen jedoch nicht blockieren lassen, wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben.
Alle Veränderungen an den geerbten Waffen müssen Sie nachweislich von einem Fachmann ausführen lassen und der zuständigen Behörde entsprechend anzeigen. Wenn oder solange für eine oder mehrere Erbwaffen auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem vorhanden ist, können – auf Antrag – Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechendem Blockiersystem zu versehen, zugelassen werden.
Als Erbengemeinschaft können Sie auch eine gemeinschaftliche Erlaubnis beantragen. Wollen nicht alle die Waffen erben, müssen diese Personen erklären, dass sie auf das Erbe verzichten. Um die gemeinschaftliche Erlaubnis zu erhalten, müssen alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft jeweils ihr Bedürfnis nachweisen und es werden für alle Antragsteller jeweils die Voraussetzungen geprüft.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu besitzen, müssen Sie grundsätzlich
- das entsprechende Alter haben sowie
- Ihr Bedürfnis,
- Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
- Ihre persönliche Eignung,
- Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
- die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
nachweisen.
Sie müssen die grüne Waffenbesitzkarte für Erben oder die Eintragung der Erbwaffe in Ihre bereits vorhandene Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt die grüne Waffenbesitzkarte für Erben aus bzw. nimmt die Eintragung in die Waffenbesitzkarte vor, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Waffenbehörde
Waffenbehörde
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, werden Sie von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über Ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.
Wenn Sie Jäger sind, benötigen Sie kein solches Gutachten/Zeugnis.
- Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, die geerbten Waffen und Munition weiterhin zu besitzen (Bedürfnis).
Um die geerbten Waffen und Munition weiterhin besitzen zu dürfen, müssen Sie gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben (Bedürfnis). Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn- Sie Jäger sind.
- Sie Sportschütze sind.
- Ihr Leben in hohem Maße gefährdet ist.
- Sie andere Gründe glaubhaft darlegen können, weshalb Sie Waffen und Munition besitzen wollen.
Können Sie kein Bedürfnis für den Besitz der Erbwaffen glaubhaft machen, müssen Sie die erlaubnispflichten Waffen mit einem Blockiersystem versehen lassen. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben.
- Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn- Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
- Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzen (Sachkunde).
Um die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nachweisen zu können, müssen Sie an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen haben. Der Lehrgang umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Am Ende des Lehrgangs legen Sie eine Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission ab. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie einen Nachweis, für welche Waffen und Munition Sie die Sachkunde erworben haben. Sie können die Sachkunde auch nur für die Waffen und Munition erlangen, die Sie besitzen möchten.
Keine gesonderte Sachkundeprüfung müssen Sie ablegen, wenn Sie die erforderliche Sachkunde anderweitig nachweisen können, z.B. wenn Sie als Jäger die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden haben. In diesen Fällen müssen Sie nur geeignete Nachweise vorlegen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.
Sie müssen Waffen und Munition sicher aufbewahren. Das bedeutet generell, dass nur Sie als Berechtigter Zugriff auf Waffen und Munition haben, indem Sie beispielsweise den Schlüssel ständig bei sich tragen. Bewahren Sie Ihre Waffen und Munition nicht sicher auf, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Geldbuße von bis zu 10.000 EUR verhängt werden kann. Zudem kann dadurch Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen werden und Ihnen die Waffenbesitzkarte entzogen werden.
Bei der Antragstellung müssen Sie sowohl Angaben zum Aufbewahrungsort machen als auch zum Behältnis, in dem Sie Waffen und Munition aufbewahren wollen. Die Anforderungen an die Aufbewahrung richten sich nach § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde. Grundsätzlich können Sie sich an folgenden Vorgaben orientieren:- Erlaubnispflichtige Munition müssen Sie in einem Stahlblechschrank/behälter mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung aufbewahren.
- Um erlaubnispflichtige Langwaffen und Kurzwaffen aufzubewahren, benötigen Sie einen Waffenschrank. Welchen Waffenschrank Sie benötigen, richtet sich nach Anzahl und Art der Waffen und/oder Munition, die Sie erwerben und besitzen wollen.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit bis zu 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit über 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad I nach der Norm DIN/EN 1143-1 dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- Für den Ort, an dem Sie den Waffenschrank aufstellen dürfen, gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
- Sie dürfen bis zu 3 Langwaffen auch in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden, wie einer Jagdhütte oder einem Wochenendhaus aufbewahren. Hierfür benötigen Sie aber einen Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 1.
- Leben Sie mit einer anderen Person, die ebenfalls zum Waffenbesitz berechtigt ist, in einem gemeinsamen Haushalt dürfen Sie die Waffen in einem gemeinsamen Waffenschrank aufbewahren.
- Es ist auch erlaubt, Waffen und Munition bei einem Waffenhändler einzulagern. Hierfür müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 21 Jahren bei Sportschützen beziehungsweise unter 25 Jahren bei sonstigen Personen)
- nur bei Erbengemeinschaft: ggf. Verzichtserklärung, dass die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft die Waffen nicht besitzen wollen
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Beantragung der Waffenbesitzerlaubnis: einen Monat ab Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist
28.02.2023
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00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
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Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
- Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Feuerwerkskörpern Genehmigung erteilen zur Lagerung und Abbrennen
- Fischerprüfung machen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
- Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
- Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Blockierpflicht bei geerbten Waffen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Ausnahme zum Verbot der Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen beantragen
- Ausnahmeerlaubnis für das Schießen mit einer Schusswaffe
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen Zulassung
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe für einen verantwortlichen Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung beantragen
- Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Erteilung einer Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Falknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein ändern lassen
- Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
- Falknerprüfung Zulassung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jagdschein ändern
- Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
- Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdsteuer zahlen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
- Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
- Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Jugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schießerlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsfest) Erlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsveränderlich) Erlaubnis beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel dem Leiter einer unselbstständigen Zweigstelle erteilen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel für den Leiter einer Zweigniederlassung erteilen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Stellvertreter
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus Deutschland als Waffenhändler anzeigen
- Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewa-chungspersonal beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffenschein verlängern
- Wesentliche Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Sprengstoffrecht anzeigen