Ausbildungsförderung Bewilligung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAusbildungsförderung nach dem BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Allgemeine Voraussetzungen:
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Es fallen keine Gebühren an.
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Bemerkung:
3 Minuten Fußweg vom Bahnhof
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Webseite
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Mittwoch 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Hinweis:
Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr