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mixins.searchInfo_searchTermSteuervergütung für Leistungsbezüge erhalten, die im Drittlandsgebiet zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken verwendet werden

Steuervergütung für Leistungsbezüge erhalten, die im Drittlandsgebiet zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken verwendet werden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Körperschaft, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, oder als juristische Person des öffentlichen Rechts können Sie eine Steuervergütung beantragen, wenn Sie unter anderem

  • einen Gegenstand geliefert bekommen, einführen oder innergemeinschaftlich erwerben,
  • diesen in ein Drittlandsgebiet ausführen und
  • dieser dort zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken verwendet wird.

Zu Körperschaften zählen zum Beispiel Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), öffentlich-rechtliche Anstalten und Religionsgemeinschaften.
Bei Drittlandsgebieten handelt es sich um Regionen, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet, das heißt dem Inland Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören. Zum Drittlandsgebiet zählen beispielsweise Andorra, Gibraltar, San Marino, der Vatikan und seit dem 01.01.2021 das Vereinigte Königreich Großbritannien.
 

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Bingen-Alzey

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bingen-Alzey umfasst das Gebiet der Städte Alzey, Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, der Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Nahe und Wörrstadt.

Aufgaben, die für das Finanzamt Bingen-Alzey von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungssteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Mainz),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Bad Kreuznach),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Mainz),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Rochusallee 10
55411 Bingen am Rhein
+49 6721 706-0
+49 6721 706-14080
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