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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt. Sie können die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängern lassen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Birkenfeld

Der Landkreis Birkenfeld mit der Kreisverwaltung Birkenfeld umfasst die Stadt Idar-Oberstein sowie die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld, Herrstein und Rhaunen.

Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Postanschrift 12 40
55760 Birkenfeld
+49 6782 15-0
+49 6782 15-190
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