Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Es fallen keine Kosten an.
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
11.12.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Grundschule Westrich Baumholder
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGS Baumholder
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55774 Baumholder
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Grundschule Fischbach
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55743 Fischbach
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Grundschule Idar-Oberstein Algenrodt
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
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55743 Idar-Oberstein
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Grundschule Idar-Oberstein Idarbachtal
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55743 Idar-Oberstein
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Grundschule Idar
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55743 Idar-Oberstein
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Grundschule Idar-Oberstein Oberstein
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55743 Idar-Oberstein
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Grundschule Idar-Oberstein Auf der Bein
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55743 Idar-Oberstein
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Grundschule Idar-Oberstein Göttschied
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55743 Idar-Oberstein
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Grundschule Wildenburg Kempfeld
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55758 Kempfeld
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Grundschule Niederbrombach
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55767 Niederbrombach
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Grundschule Reidenbachtal Oberreidenbach
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55758 Oberreidenbach
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Grundschule Rhaunen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
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55624 Rhaunen
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Grundschule Heimbach
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Adresse
55779 Heimbach
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Grundschule Birkenfeld
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55765 Birkenfeld
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Grundschule Hoppstädten-Weiersbach
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55768 Hoppstädten-Weiersbach
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Grundschule Brücken
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
55767 Zweibrücken