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mixins.searchInfo_searchTermStraßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 4.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Brühlstraße 16
55756 Herrstein

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

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