Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
- Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkommensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
- Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung wird zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorgelegt. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
- siehe hierzu auch https://isb.rlp.de/foerderung/701-702-703.html#tab12062-0