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Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Berufsangehörige dürfen, soweit sie selbständig tätig sind, ihre Berufsaufgaben nach § 1 Architektengesetz Rheinland-Pfalz auch in einer Partnerschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) ausüben.

Ihre zuständige Stelle:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
+49 6131 9960-0
+49 6131 6149-26
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