Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Fachbereichsleitung: Gudrun Salewski
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Freizeit und Sport
- Gleichstellungsstelle
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Kindergärten
- Kultur
- Meldewesen, Servicebüro
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Senioren
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
Ansprechpartner
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eisenberg (Pfalz):
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Besucheranschrift
67304 Eisenberg (Pfalz)
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eisenberg (Pfalz):
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Geburt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Schankerlaubnis beantragen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verkaufsoffener Sonntag
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Standesamt
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Personenstandwesen