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Wasserversorgung sicherstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Sie haben in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, können diese Aufgaben jedoch auch an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen (z. B. an Zweckverbände). Für die Gemeinden erfüllen oft auch Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften die Aufgaben (z. B. Stadtwerke).

Eine Versorgungspflicht der Gemeinden besteht nicht,

1. wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist und
2. für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.

Wenn die Wasserversorgung des Grundstückes über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Gemeinde bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Donnersbergkreis

Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Verbandsgemeindewerke!

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Techn. Bauamt

Kaufmännische Werksleitung: Stefan Lorentz

Technische Werksleitung: Andreas Lill

Schulstraße 18
67304 Eisenberg (Pfalz)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-100
06351 407-207

Mo. bis Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. u. Di. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Do. 14.00 Uhr bis 18. 00 Uhr Mittwoch- u. Freitagnachmittag geschlossen

  • Hochbau
  • Kanalwerk
  • KEEP GmbH inkl. Waldschwimmbad
  • Sonstige öffentliche Einrichtungen; Bautrupp
  • Tiefbau
  • Wasserwerk
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