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Wohnberechtigungsschein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

  • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
  • Spezieller Wohnberechtigungsschein
    Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

Fachbereichsleitung: Lothar Görg

Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-501
06351 407-505
  • Bauleitplanung
  • Dorferneuerung, Stadtsanierung
  • Förderung des Wohnungsbaues, Wohnungswesen
  • Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
  • Straßenverkehr
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

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