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mixins.searchInfo_searchTermSystem zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Genehmigung

System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Genehmigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

Nach erfolgter Genehmigung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen.

Ihre zuständige Stelle:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz trägt Verantwortung für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Ein gutes Klima, reine Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume – diese natürlichen Schätze gilt es auch  für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist deshalb eine maßgebliche Richtschnur rheinland-pfälzischer Landespolitik. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität entwickelt in diesem Sinne konkrete Initiativen und Hilfestellungen.

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