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Tierseuchen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 8 Veterinäramt und Landwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-248
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