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mixins.searchInfo_searchTermWilder Müll Entsorgung

Wilder Müll Entsorgung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Techn. Bauamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Kaufmännische Werksleitung: Stefan Lorentz

Technische Werksleitung: Andreas Lill

Schulstraße 18
67304 Eisenberg (Pfalz)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-100
06351 407-207

Mo. bis Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. u. Di. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Do. 14.00 Uhr bis 18. 00 Uhr Mittwoch- u. Freitagnachmittag geschlossen

  • Hochbau
  • Kanalwerk
  • KEEP GmbH inkl. Waldschwimmbad
  • Sonstige öffentliche Einrichtungen; Bautrupp
  • Tiefbau
  • Wasserwerk

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