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mixins.searchInfo_searchTermEingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung

Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Die Eingriffsregelung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Im Vordergrund steht die Vermeidung solcher Beeinträchtigungen. 
 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Bestandsdokumentation vor Durchführung des Eingriffs sowie dessen Auswirkungen, vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation sind vom Vorhabensträger in einem Fachbeitrag  Naturschutz zur fachlichen Prüfung vorzulegen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Kreis Donnersbergkreis

Der Landkreis Donnersbergkreis mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis umfasst die Städte Eisenberg (Pfalz), Kirchheimbolanden, Obermoschel, Rockenhausen sowie die Verbandsgemeinden Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler.

67285 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Mo. - Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Do.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

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