Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Sachkundenachweis
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
19.12.2019
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Fachbereichsleitung: Diana Philippi
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Freizeit und Sport
- Gleichstellungsstelle
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Kindergärten
- Kultur
- Meldewesen, Servicebüro
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Senioren
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
Ansprechpartner
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eisenberg (Pfalz):
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
- Eichenprozessionsspinner
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe ummelden
- Heirat anmelden
- Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Ratte melden
- Schankerlaubnis beantragen
- Schiedsamt
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Ordnungsamt
Adresse
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Besucheranschrift
67292 Kirchheimbolanden
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
67292 Kirchheimbolanden
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 31 Ordnungsbehörde und Bußgeldstelle
Adresse
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus