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mixins.searchInfo_searchTermVorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Dierdorf - 2.1.2 Baufaufsicht (Teilfunktion), Bauförderung, allg. Bauverwaltung

Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02689 291-0
02689 291-1800

Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

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