Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErrichtung eines Tiergeheges anzeigen

Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222
Alle Informationen anzeigen