Spielhallenerlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die für den Spielhallenbetrieb bestimmten Räume müssen nach ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, d.h. den polizeilichen und baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Seit dem 1.7.2012 ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle Bestandteil der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und wird von der hierfür zuständigen (Gewerbe-) Behörde mit erteilt (Konzentrationswirkung). Die zuständige Erlaubnisbehörde beteiligt dazu die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und holt deren Genehmigung/Zustimmung ein.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Zur Überprüfung der Geeignetheit des Aufstellungsortes:
- Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt sowie der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Bereich des Glücksspielwesens.
Diese Erlaubnis ist personen- und gebäudebezogen, so dass Sie auch dann eine auf Ihre Person lautende Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderem übernehmen wollen. Sollten Sie selbst Aufsteller der Spielgeräte sein, so benötigen Sie zusätzlich eine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sowie eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO.
07.04.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Besucheranschrift
66994 Dahn
Gebäudezugänge
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpartner
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Raum
Zuständig für:
- Dahner Felsenland:
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Hochwasserschäden beseitigen
- Hochwasserschäden erfassen
- Hundeangriff Meldung
- Kampfmittel melden
- Lagerfeuer Genehmigung beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Pfandverwertungsfrist verlängern
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Tier abgeben im Tierheim
- Tier vermitteln
- Tierheim betreiben
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Formulare
Geeignetheitsbestätigung - Spielgerät - Antrag (DIN A4)
Spielgeräte (§ 33 GewO) - Antrag (DIN A4)
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Fundamt
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Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
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Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße