Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEin Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Es fallen keine Gebühren an.
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Widerspruchsverfahren
14.01.2021
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Otfried-von-Weißenburg-Gymnasium Dahn
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66994 Dahn
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Grundschule Dahn
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66994 Dahn
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Realschule plus Dahn
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Grundschule St. Georg Busenberg
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76891 Busenberg
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Grundschule Felsland-Schule Bruchweiler
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76891 Bruchweiler-Bärenbach
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Grundschule Hinterweidenthal
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66999 Hinterweidenthal
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Grundschule Hauenstein
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76846 Hauenstein
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Realschule plus Hauenstein
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76846 Hauenstein
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Grundschule Sauertal Fischbach bei Dahn
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66996 Fischbach bei Dahn
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Grundschule Heinrich-Weber-Schule Lemberg
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66969 Lemberg
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Grundschule Schillerschule Münchweiler
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66981 Münchweiler an der Rodalb
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Grundschule Wilgartswiesen
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76848 Wilgartswiesen
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Grundschule Leimen/Merzalben
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66978 Merzalben
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Berufsbildende Schule Rodalben
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66976 Rodalben
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Grundschule Rodalben Mozartschule
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66976 Rodalben
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Realschule plus Rodalben Gräfensteiner Land
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66976 Rodalben
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Grundschule Clausen/Donsieders
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66978 Donsieders
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Grund- und Realschule plus Vinningen Konrad-Adenauer-Schule
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66957 Vinningen
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Grundschule Heidelsburg Waldfischbach-Burgalben
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67714 Waldfischbach-Burgalben
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Daniel Theysohn Integrierte Gesamtschule Waldfischbach-Burgalben
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67714 Waldfischbach-Burgalben
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Grundschule Holzlandschule Heltersberg
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67716 Heltersberg
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Grundschule Bottenbach
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66504 Bottenbach
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Grundschule Hermersberg-Höheinöd
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66919 Hermersberg
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Grundschule Dellfeld
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66503 Dellfeld
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Grundschule Contwig
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66497 Contwig
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Integrierte Gesamtschule Contwig
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66497 Contwig
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Hieronymus-Bock-Grundschule Hornbach
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66500 Hornbach
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Grundschule Wiesbach Carl-Orff-Grundschule
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66894 Wiesbach
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Grundschule Bechhofen
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66894 Bechhofen
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Grundschule Obernheim-Kirchenarnbach
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66919 Obernheim-Kirchenarnbach
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Grundschule Weselberg
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66919 Weselberg
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Grundschule Maßweiler
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66506 Maßweiler
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Grundschule Rieschweiler-Mühlbach
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66509 Rieschweiler-Mühlbach
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Grundschule Wallhalben
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66917 Wallhalben
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Grundschule Thaleischweiler-Fröschen
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66987 Thaleischweiler-Fröschen
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Integrierte Gesamtschule Thaleischweiler-Fröschen
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66987 Thaleischweiler-Fröschen