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Bauvoranfrage stellen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach


Zuständige Behörde:

Kreisverwaltung Neuwied

-Untere Bauaufsichtsbehörde- 

Wilhelm-Leuschner-Str. 9

56564 Neuwied

Tel. 02631-803-0

Fax: 02631-803-93-222

Email : bauamt@kreis-neuwied.de

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Asbach - Bau- und Rechtsamt

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
02683 9120
02683 912334

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